Energieberatung

Nichtwohngebäude

BAFA DIN18599

Hierbei handelt es sich um das „Gegenstück“ zur BAFA Vor-Ort-Beratung. Gegenstand ist die Erstellung eines förderfähigen Sanierungskonzepts für Nichtwohngebäude. 

Ziel dieses Programms ist es anhand des erarbeiteten Sanierungskonzepts aufzuzeigen, wie ein Nichtwohngebäude energetisch modernisiert werden kann. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Schritt für Schritt in einzelnen aufeinander abgestimmten Maßnahmen

2. Gesamtheitliche Sanierung zu einem geförderten BEG-Effizienzgebäude

 Wer ist antragsberechtigt?

  • Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
  • Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein
  • Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr.9 KStG
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die

    1. weniger als 250 Personen beschäftigen und 
    2. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben

  • Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe und Konditionen können Sie hier nachlesen.

Für die Beantragung der Förderung brauchen Sie einen Energieeffizienzexperten!
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