Energieausweis
Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz und den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes. Es kann somit ganz leicht herausgefunden werden, ob es sich bei dem betrachteten Gebäude, um einen wahren Energiefresser oder -sparer handelt.
Unterschieden werden kann in 2 Arten des Energieausweises: der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis
Wird ein Verbrauchausweis erstellt, wird der Zustand des Hauses anhand der Verbrauchsdaten ermittelt. Betrachtet werden hierbei die Verbräuche der letzten 3 Jahre für Heizung und Warmwasser. Die Angaben werden in diesem Fall von den Bewohnern des Hauses geliefert.
Bei einem Bedarfsausweis hingegen wird der Zustand des Gebäude mit samt der Außenwände, des Dachs, den Fenstern und der eingebauten Heizungstechnik genau betrachtet. Hier wird unabhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner der Zustand des Gebäudes hinsichtlich Energieeffizienz und Bausubstanz beurteilt. Bei einem Neubau kann ausschließlich ein Bedarfsausweis erstellt werden, da noch keine Verbräuche vorliegen können.
Anhand des ermittelten Endenergiebedarfs kann in beiden Fällen eine Einordnung des Hauses in die verschiedenen Effizienzklassen erfolgen. Diese erstrecken sich von A+ (niedriger Energiebedarf) bis hin zu H (hoher Energiebedarf).
Nach GEG2020 ist bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes die Erstellung eines Energieausweis Pflicht. Ebenfalls bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie.